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Fazit

Die Nutzniessung ist ideal für Immobilieneigentümer, die lebzeitig

  • die Verantwortung als Immobilieneigentümer an einen Nachkommen abgeben wollen.
  • die Vermögensnachfolge und/oder den Übernahmepreis ebenfalls lebzeitig bestimmen wollen.
  • die Immobilie nicht an Dritte veräussern wollen, um keine Grundsteuern bezahlen zu müssen (Achtung für den erwerbenden Nachkommen: latente Steuern).

Alternativen lebzeitig:

Dem Instrument Nutzniessung als letztwillige Nachfolgeplanung liegen zugrunde

  • die gleichen Motive wie bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge, wobei die Abgabe des „nackten Eigentums“ erst im Todesfall stattfinden soll.
  • die Gedanken der Steuerung von Nutzen (möglichst viel Ertrag an den überlebenden Ehegatten) und/oder möglichst viel Eigentum an bestimmte Erben, die nicht die dereinstigen Erben des Nutzniessers sind!

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