Einleitung zur Nutzniessung
Hier finden Sie Informationen und Musterschreiben zum Thema Nutzniessung sowie Links zu Immobilien, Vermögen, Besitz und Eigentum.
Begriff: Die Nutzniessung
Die Nutzniessung verleiht dem Berechtigten oder auch „Nutzniesser“ genannt den Genuss des Gegenstandes, d.h. den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Sache. Die Nutzniessung ist eine persönliche Dienstbarkeit. Sie ist die einzige, die nicht nur an Grundstücken, sondern auch an beweglichen Sachen, Rechten und an einem Vermögen bestellt werden kann.
Unterschiede der Nutzniessung zum Wohnrecht
Die Nutzniessung
- kann im Gegensatz zum Wohnrecht auch bei juristischen Personen verabredet werden.
- darf nur das ganze Grundstück betreffen.
- verpflichtet den Berechtigten zur Verzinsung der auf dem Grundstück lastenden Schulden
- ist übertragbar, vererblich und pfändbar.

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