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Nutzniessung

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Verbreitung

Rechtsgebiet:
Nutzniessung
Stichworte:
Nutzniessung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit jeher werden wurden Nutzniessungen (und Wohnrechte) als Personaldienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.

Hauptanwendungsfall des Nutzniessungsrechts ist die Einräumung der Nutzniessung zugunsten des überlebenden Ehegatten (Vorsorgecharakter; vgl. ZGB 473, ZGB 612a Abs. 2, ZGB 219 Abs. 1 und ZGB 244 Abs. 2; vgl. ferner BGBB 11 Abs. 3).

Die Nutzniessungseinräumung erfolgt aus den verschiedensten Zielen und Motiven.

Literatur

  • BAUMANN MAX, Zürcher Kommentar, Vorbem. Vor ZGB 745 – 778, N 63 ff. + N 70
  • RUMO-JUNGO ALEXANRA, Nutzniessung in der Erbteilung, successio 2011, S. 5 ff.

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