Die Nutzniessung ist als Personaldienstbarkeit ein beschränktes dingliches Recht, welches den belasteten Grundeigentümer zur Duldung der Nutzung bzw. des Gebrauchs durch den Nutzniesser verpflichtet.
Weiterführende Informationen
- Dienstbarkeit: Rechtsnatur | dienstbarkeit.ch