Der Eigentümer hat von Gesetzes wegen (ZGB 759 ff.) verschieden Aufsichts- und Sicherstellungsbehelfe:
- Aufsicht
- Sicherstellung
- Sicherstellung allgemein
- Sicherstellung b/Schenkung + gesetzlicher Nutzniessung
- Nichtleistung der Sicherheit
Informationen zur Nutzniessung in der Schweiz
Der Eigentümer hat von Gesetzes wegen (ZGB 759 ff.) verschieden Aufsichts- und Sicherstellungsbehelfe: