Die Einräumung der Nutzniessung erfolgt
- lebzeitig:
- durch Schenkung (Pflichtteile beachten)
- im Rahmen eines Abtretungsvertrages (gemischte Schenkung: 25 % als Erbvorbezug + 75 % entgeltlich wie Schuldübernahme Hypothek und eben Anrechnung des Kapitalisierungswertes der Nutzniessung)
- von Todes wegen:
- durch Vermächtnis (Nutzniessungsvermächtnis).
- durch Vermächtnis (Nutzniessungsvermächtnis).