Die Nutzniessung ist ideal für Immobilieneigentümer, die lebzeitig
- die Verantwortung als Immobilieneigentümer an einen Nachkommen abgeben wollen.
- die Vermögensnachfolge und/oder den Übernahmepreis ebenfalls lebzeitig bestimmen wollen.
- die Immobilie nicht an Dritte veräussern wollen, um keine Grundsteuern bezahlen zu müssen (Achtung für den erwerbenden Nachkommen: latente Steuern).
Alternativen lebzeitig:
- Weiterbenutzung der zu veräussernden Liegenschaft im Wohnrecht
- Ersatzbeschaffung eines adäquaten Ersatzobjektes in Seniorenresidenz oder Stockwerkeinheit anstelle EFH
Dem Instrument Nutzniessung als letztwillige Nachfolgeplanung liegen zugrunde
- die gleichen Motive wie bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge, wobei die Abgabe des „nackten Eigentums“ erst im Todesfall stattfinden soll.
- die Gedanken der Steuerung von Nutzen (möglichst viel Ertrag an den überlebenden Ehegatten) und/oder möglichst viel Eigentum an bestimmte Erben, die nicht die dereinstigen Erben des Nutzniessers sind!