Es gelten die Vorschriften über den Erwerb von Grundeigentum. Dabei ist wie allgemein zu unterscheiden zwischen Rechtsgrundausweis (Erwerbsgrund) und grundbuchlichem Vollzug (Erwerbsakt, d.h. dingliche Entstehung der Personaldienstbarkeit):
- Entstehung
- Rechtsgrundausweis
- Als Rechtsgeschäft unter Lebenden
- Als Rechtsgeschäft von Todes wegen oder in einer Erbteilung
- Errichtung zugunsten mehrerer Personen
- Unter Ehegatten
- NN-Erwerbsakt für Immobilien
- Grundbuchanmeldung
- Grundbucheintrag
- Exkurs: Eigentümernutzniessung
- NN-Erwerbsakt für bewegliche Sachen + Forderungen