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Nutzniessung

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Begriff: Die Nutzniessung

Rechtsgebiet:
Nutzniessung
Stichworte:
Nutzniessung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Nutzniessung verleiht dem Berechtigten oder auch „Nutzniesser“ genannt den Genuss des Gegenstandes, d.h. den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Sache. Die Nutzniessung ist eine persönliche Dienstbarkeit. Sie ist die einzige, die nicht nur an Grundstücken, sondern auch an beweglichen Sachen, Rechten und an einem Vermögen bestellt werden kann.

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