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(Entgeltliche) Einräumung

Die Einräumung der Nutzniessung erfolgt

  • lebzeitig:
    • durch Schenkung (Pflichtteile beachten)
    • im Rahmen eines Abtretungsvertrages (gemischte Schenkung: 25 % als Erbvorbezug + 75 % entgeltlich wie Schuldübernahme Hypothek und eben Anrechnung des Kapitalisierungswertes der Nutzniessung)
  • von Todes wegen:
    • durch Vermächtnis (Nutzniessungsvermächtnis).

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